AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KINTEC GmbH, Einsiedeln

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen der KINTEC GmbH, Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln (nachfolgend «KINTEC»). Die jeweils aktuelle Version ist unter www.kintec.ch/agb abrufbar.

1.2 Änderungen dieser AGB werden den Kunden schriftlich mitgeteilt, wenn eine aktuelle Dienstleistung oder Warenlieferung davon betroffen ist. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch erhebt. Werden diese nicht mitgeteilt, so gilt für die betroffene Dienstleistung oder Warenlieferung die beim Vertrag geltende Version. 

1.3 KINTEC liefert ausschliesslich auf Grundlage der AGB. Abweichungen hierzu sind nur in schriftlicher Form gültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn KINTEC im Allgemeinen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder der eventuell getroffenen weiteren Vereinbarungen anfänglich oder nachträglich ungültig werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

2 VERKAUFSUNTERLAGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die von KINTEC vor Bestellung abgegebenen Verkaufsunterlagen sowie die technischen Beschriebe sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.

2.2 Sofern KINTEC mündliche oder schriftliche Bestellungen eines Kunden nicht innert 5 Tagen nach Bestellungseingang schriftlich ablehnt oder abändert, ist über die bestellten Waren ein Kaufvertrag zustande gekommen.

2.3 Falls KINTEC auf eine Bestellung eines Kunden mit einer abweichenden Lieferofferte antwortet, muss der Kunde diese innert 5 Tagen schriftlich ablehnen, andernfalls gilt die geänderte Offerte als genehmigt.

2.4 Warenbestellungen, die nicht zum Sortiment von KINTEC GmbH gehörden, und als Vertretung vertreiebn wird müssen einen Mindestauftragswert von CHF 500.– haben.

3 PREISE

3.1 Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Preisänderung bleiben vorbehalten. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen.

3.2 Alle Fracht-, Versicherungs-, Bewilligungs- und Beurkundungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Zusätzlich bezahlt der Kunde sämtliche Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, welche im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden. Soweit derartige Abgaben von KINTEC bezogen werden, hat sie der Kunde auf erste Aufforderung hin zurückzuerstatten.

4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Schweizer Franken innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.

4.2 Sofern der Kunde diese Zahlungsfrist nicht einhält, ist KINTEC bzw. der Inkassodienstleister ohne Weiteres berechtigt, dem Kunden folgende Kosten für den Zahlungsverzug in Rechnung zu stellen:

  1. a) Verzugszinsen in Höhe von 5 %
  1. b) KINTEC interne Mahngebühren für die erste Mahnung von CHF 10 (bei Rechnungsbetrag bis CHF 500), CHF 40 (bei einem Rechnungsbetrag zwischen CHF 500 und CHF 1000) und CHF 60 für (bei einem Rechnungsbetrag über CHF 1000)

Bei der zweiten Mahnung nach der Frist der ersten Mahnung werden die Mahngebühren verdoppelt. 

  1. c) Externe Bearbeitungsgebühren (frühestens ab Tag 80 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe in CHF: 37 (bis 19); 58 (bis 59); 145 (bis 399); 225 (bis 999); 285 (bis 1‘999); 385 (bis 2‘999); 574 (bis 4‘999); 685 (bis 6‘999); 825 (bis (19‘999); 2‘600 (bis 49‘999); 6 % auf Forderung (ab 50‘000) werden durch den Inkassodienstleister belastet.

4.3 Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist KINTEC berechtigt, die Warenauslieferung so lange zu sistieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.

4.4 KINTEC ist berechtigt, sämtliche Forderungen, welche der Kunde KINTEC gegenüber erhebt, mit den KINTEC zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen («Verrechnungslage»). Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen verrechnen, welche von KINTEC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.5 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist KINTEC berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die Auslieferung von noch nicht vollständig bezahlten Waren von entsprechenden Vorauszahlungen abhängig zu machen.

5 LIEFERFRISTEN

5.1 KINTEC sichert dem Kunden eine speditive Auftragsabwicklung zu. Infolge der dezentralen Logistikstrukturen ist es KINTEC nicht möglich, allgemein verbindliche Lieferfristen zuzusichern.

5.2 Zusagen über Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von KINTEC schriftlich bestätigt worden sind.

5.3 Kann die Lieferfrist nicht eingehalten werden, weil einer der folgenden Gründe vorliegt, so verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitdauer:

  1. a) falls der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt;
  1. b) falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und nicht von KINTEC verschuldete Ereignisse zurückzuführen ist,
  1. c) falls der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt.

5.4 Teillieferungen sind zulässig.

5.5 Erhaltene Ware kann bis maximal 30 Tage ab Lieferscheindatum retourniert werden. Chemische und Chemisch-technische Artikel oder nicht zum Sortiment von KINTECGmbHoder Adolf KINTEC GmbH & Co. KG gehörende Ware kann nicht retourniert werden.

6 VERSAND, VERSICHERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

6.1 Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

6.2 KINTEC organisiert den Transport der Waren selbständig und wählt dabei die für sie am vorteilhafteste Versandart. Sonderwünsche oder besondere Instruktionen des Kunden werden soweit als möglich berücksichtigt.

7 EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 KINTEC bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inklusive sämtlicher im Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist KINTEC berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche den mit dem Eigentumsvorbehalt verfolgten Zielen zuwiderlaufen würden.

8 GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE

8.1 KINTEC übernimmt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen während 12 Monaten ab Auslieferungsdatum eine Gewährleistung gegen Produktionsoder Materialfehler der ausgelieferten Waren.

8.2 Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 10 Werktagen nach Erhalt der Sendung KINTEC hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese KINTEC innert 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Garantieansprüche.

8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften. KINTEC schliesst die Gewährleistungspflicht aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von KINTEC nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt/vornehmen.

8.4 Für Mängel, welche nach der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach der Auslieferung auftreten, schliesst KINTEC jegliche Gewährleistungsansprüche aus.

8.5 Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann KINTEC nach eigener Wahl die Mängelbehebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.

8.6 Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

9 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

9.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am Hauptsitz von KINTEC GmbH.

9.2 KINTEC ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von KINTEC GmbH. KINTEC ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

9.4 Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht.

KINTEC GmbH• Zürichstrasse 3811 • 8840Einsiedeln

+41 76 240 32 31• mail@kintec.ch• www.kintec.ch