Allgemeine Geschäftsbedingungen
KINTEC GmbH, Einsiedeln
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtli-che Dienstleistungen und Warenlieferungen der KINTEC GmbH, Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln (nachfolgend «KINTEC»). Die jeweils aktuelle Version ist unter www.kintec.ch/agb abrufbar.
1.2 Beim Erstellen dieser AGB haben wir uns die Frage gestellt, wie erstellen wir eine kunden-freundliche AGB, bei der es nicht um das Kleingedruckte geht, sondern um die Geschäftsbezie-hung. Diese AGB soll den Kunden bevorzugen.
1.2 Änderungen dieser AGB werden den Kunden schriftlich mitgeteilt, wenn eine aktuelle Dienst-leistung oder Warenlieferung davon betroffen ist. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde den Änderungen zustimmt.
2 Verkaufsunterlagen und Vertragsabschluss
2.1 Die von KINTEC vor Bestellung abgegebenen Verkaufsunterlagen sowie die technischen Be-schriebe sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.
2.2 Sofern KINTEC mündliche oder schriftliche Bestellungen eines Kunden nicht innert 5 Tagen nach Bestellungseingang schriftlich ablehnt oder abändert, ist über die bestellten Waren ein Kauf-vertrag zustande gekommen.
2.3 Falls KINTEC auf eine Bestellung eines Kunden mit einer abweichenden Lieferofferte antwortet, muss der Kunde diese innert 5 Tagen schriftlich ablehnen, andernfalls gilt die geänderte Offerte als genehmigt.
3 Preise
3.1 Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Preisänderungen werden soweit es geht, vermieden. Wir möchten für Preisstabilität stehen. Die Gültigkeit der Offerte richtet sich nach den Angaben auf der Offerte.
3.2 Die KINTEC bieten schweizweit kostenlose Lieferung an. Die Lieferung erfolgt durch unseren internen Lieferdienst.
4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Schweizer Franken innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
4.2 Sofern der Kunde diese Zahlungsfrist nicht einhält, ist KINTEC bzw. der Inkassodienstleister ohne Weiteres berechtigt, dem Kunden folgende Kosten für den Zahlungsverzug in Rechnung zu stellen:
a) Verzugszinsen in Höhe von 5 %
b) KINTEC interne Mahngebühren für die erste Mahnung von CHF 10 (bei Rechnungsbetrag bis CHF 500), CHF 40 (bei einem Rechnungsbetrag zwischen CHF 500 und CHF 1000) und CHF 60 für (bei einem Rechnungsbetrag über CHF 1000)
Bei der zweiten Mahnung nach der Frist der ersten Mahnung werden die Mahngebühren verdop-pelt.
c) Externe Bearbeitungsgebühren (frühestens ab Tag 80 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe in CHF: 37 (bis 19); 58 (bis 59); 145 (bis 399); 225 (bis 999); 285 (bis 1‘999); 385 (bis 2‘999); 574 (bis 4‘999); 685 (bis 6‘999); 825 (bis (19‘999); 2‘600 (bis 49‘999); 6 % auf Forderung (ab 50‘000) werden durch den Inkassodienstleister belastet.
4.3 Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist KINTEC berech-tigt, die Warenauslieferung so lange zu sistieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.
4.4 KINTEC ist berechtigt, sämtliche Forderungen, welche der Kunde KINTEC gegenüber erhebt, mit den KINTEC zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen («Verrechnungslage»). Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen verrechnen, welche von KINTEC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist KINTEC berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die Auslieferung von noch nicht vollständig bezahlten Waren von entsprechenden Vorauszahlungen abhängig zu machen.
5 LIEFERFRISTEN
5.1 KINTEC sichert dem Kunden eine speditive Auftragsabwicklung zu. Infolge der dezentralen Logistikstrukturen ist es KINTEC nicht möglich, allgemein verbindliche Lieferfristen zuzusichern.
5.2 Zusagen über Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von KINTEC schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Kann die Lieferfrist nicht eingehalten werden, weil einer der folgenden Gründe vorliegt, so ver-längert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitdauer:
a) falls der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt;
b) falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und nicht von KINTEC verschuldete Ereignisse zurückzuführen ist,
c) falls der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt.
5.4 Teillieferungen sind zulässig.
5.5 Erhaltene Ware kann bis maximal 14 Tagen ab Lieferscheindatum retourniert werden. Ausge-schlossen sind für den Auftrag gefertigte Produkte.
6 VERSAND, VERSICHERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
6.1 Der Transport der Waren erfolgt kostenlos. Die Ware ist durch Etzler GmbH versichert.
6.2 KINTEC organisiert den Transport der Waren selbständig und wählt dabei die für sie am vorteil-hafteste Versandart. Sonderwünsche oder besondere Instruktionen des Kunden werden so weit als möglich berücksichtigt.
7 EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 KINTEC bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inklusive sämtlicher im Zu-sammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. So-lange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist KINTEC berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche den mit dem Eigentums-vorbehalt verfolgten Zielen zuwiderlaufen würden.
8 GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE
8.1 KINTEC übernimmt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen während drei Jahren ab Aus-lieferungsdatum eine Gewährleistung gegen Produktions- oder Materialfehler der ausgelieferten Waren. Auf Aluminiumprodukte verlängert sich die Gewährleistung auf neun Jahre.
8.2 Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 10 Werktagen nach Erhalt der Sen-dung KINTEC hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese KINTEC innert 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Garantieansprüche.
8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, na-türlicher Abnutzung, Missachtung von Vorschriften. KINTEC schliesst die Gewährleistungspflicht aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von KINTEC nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt/vornehmen.
8.4 Für Mängel, welche nach der Gewährleistungsfrist auftreten, schliesst KINTEC jegliche Ge-währleistungsansprüche aus.
8.5 Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann KINTEC nach eigener Wahl die Mängel-behebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.
8.6 Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
9 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
9.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am Hauptsitz von KINTEC GmbH.
9.2 KINTEC ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbei-ten und zu speichern.
9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von KINTEC GmbH. KINTEC ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
9.4 Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht.
KINTEC GmbH • Zürichstrasse 3811 • 8840Einsiedeln
+41 55 543 13 08 • mail@kintec.ch • www.kintec.ch